Sehr geehrte Eltern,

 

mit diesem kleinen Schul-ABC möchten wir Sie und Ihre Kinder

herzlich in der Hermann – Landwehr-Schule Brünen 

willkommen heißen.

 

Da Ihre eigene Grundschulzeit schon einige Jahre zurückliegt und sich in dieser Zeit sehr viel im Schulleben sowohl in pädagogischer als auch in organisatorischer Hinsicht verändert hat, möchten wir Ihnen einige hilfreiche Hinweise an die Hand geben.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehen Ihnen die LehrerInnen und die Schulleitung der Hermann – Landwehr – Schule Brünen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

 

Ruth Valk

Schulleiterin

 

 

 

 

 

 

       Stand Mai 2023

 

 

 

Adressenänderung

Vor der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer abgegeben. Sollte sich an diesen Daten etwas ändern, so bitten wir Sie, uns dies sofort mitzuteilen. Hierfür ist es wichtig, dass die Klassenlehrerin die geänderten Daten bekommt, damit sie den Eintrag im Klassenbuch aktualisieren kann. Ferner sollte das Schulsekretariat darüber informiert werden, damit eine Änderung der Schülerakte erfolgen kann. Dies ist auch gerne über E-Mail möglich.

Beurlaubung

Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. Beläuft sich eine Beurlaubung auf einen Tag, kann diese von der Klassenlehrerin genehmigt werden. Eine Beurlaubung von zwei und mehr Tagen muss bei der Schulleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nicht zulässig. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung einer solchen Beurlaubung zustimmen. Anträge auf Beurlaubung sind rechtzeitig vorher schriftlich zu stellen.

Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes werden keine Klassen- bzw. Einzelfotos mehr ohne Ihre vorherige schriftliche Einverständniserklärung gemacht. Persönliche Daten werden per EDV nur zu schulischen Zwecken gespeichert und verarbeitet, dazu gehört auch z.B. der Kontakt zum Schulträger und zum Gesundheitsamt. Auf keinen Fall werden die Daten an Dritte weitergegeben. 

Elternabend

Am Anfang des Schuljahres sowie bei Bedarf am Anfang des 2. Halbjahres findet ein Elternabend statt, eine Teilnahme wird erwartet.

Elternsprechtage

Jährlich finden zwei Elternsprechtage statt, an denen Sie als Eltern die Möglichkeit haben, die Lehrerinnen Ihres Kindes zu sprechen. Unter Berücksichtigung von Terminwünschen sind Gespräche von 10–15-minütiger Dauer möglich. Einzelgespräche mit den Lehrkräften können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage jederzeit vereinbart werden. Hierfür sprechen Sie bitte die Klassenlehrkraft an.

Elterntaxi

Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, bitten wir Sie sehr herzlich, dafür die Parkplätze an der Verbandssparkasse oder am K&K-Markt zu benutzen, da der Lehrerparkplatz sehr unübersichtlich ist und es hier immer wieder zu äußerst brenzligen Situationen kommt.  Auf jeden Fall muss die Feuerwehrzufahrt zum Schulhof frei bleiben!

Förderverein

Der seit vielen Jahren bestehende Förderverein unterstützt die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz. Diese Initiative ermöglicht Aktionen und Anschaffungen, die ohne konkrete Hilfestellung nicht möglich wären. Mitgliedsanträge erhalten Sie im Internet, in der Schule oder bei den Mitgliedern des Fördervereins.

 

Foto- und Videoverbot auf dem Schulgelände

Die Schulleitung ist per Verordnung verpflichtet, für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder sowie deren Eltern zu sorgen. Hinzu kommt die datenschutzrechtliche Verantwortung für ausgehangene Unterrichtsergebnisse oder Organisationslisten.

In Wahrnehmung dieser Verantwortung spricht die Schulleitung hiermit als Hausherrin ein allgemeines Fotografier- und Videoverbot aus.

Zu besonderen Anlässen wie Einschulungsfeiern, Abschlussfeiern oder Schulfesten achten Sie bitte darauf, dass Sie nur Ihr eigenes Kind fotografieren. Falls Sie Ihr Kind mit Freunden fotografieren möchten, müssen Sie dies vorher mit den betroffenen Eltern absprechen. 

Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegen gelassen hat, werden vom Hausmeister gesammelt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese Fundsachen zu sichten und abzuholen. Auch an den Elternsprechtagen haben Sie noch einmal Gelegenheit, die Sachen Ihres Kindes mitzunehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine Wertsachen oder größere Geldbeträge mit in die Schule nimmt.

Gesundes Frühstück

Lernen ist anstrengend! Bitte sorgen Sie für ein gesundes, abwechslungsreiches, nicht zu umfangreiches Frühstück.

Handy- und Smartwatchnutzung

Bei der schulischen Handy- und Smartwatchnutzung gilt grundsätzlich, dass private digitale Geräte, die Ton- und/oder Bildaufnahmen machen können, während des Unterrichts nicht erlaubt sind.

Ebenso sind wir der Meinung, dass kein Kind während der Unterrichts- und OGS-Zeit Nachrichten versenden oder erhalten sollte.

Deshalb hat die Schulkonferenz beschlossen, dass die Handys und Smartwatches Ihrer Kinder entweder bis zum Nachmittag zu Hause oder ausgeschaltet in der Schultasche bleiben. Einige Uhren besitzen auch einen „Schul-Modus“, der fast sämtliche Funktionen der Smartwatch sperrt. In diesem Fall muss diese Sperre bis nach Schulschluss aktiviert sein.

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. Sie sollten in der Regel in den Klassen 1 und 2 ca. 30 Minuten pro Tag, in den Klassen 3 und 4 ca. 45 Minuten pro Tag nicht überschreiten. Freitags gibt es eine reduzierte Hausaufgabe.

Hausaufgaben sollten regelmäßig und vollständig erstellt werden. Hat Ihr Kind dabei Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer oder schreiben Sie eine Notiz ins Heft.

Hitzefrei

Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung, ob Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius um 10.00 Uhr auszugehen. Grundschüler dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden, d.h., Unterrichtsausfall wird mindestens einen Tag vorher angekündigt.

Homepage

Viele Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.grundschule-bruenen.de.

 

I-Pads

Ab dem Schuljahr 2023/24 haben alle Dritt- und Viertklässler die Möglichkeit, ein personalisiertes I-Pad von der Stadt Hamminkeln auszuleihen.

Katastrophenfall

Im Falle einer Katastrophe (Wetter, etc.) werden wir Informationen, die die Schule betreffen, auf unserer Informations – App veröffentlichen. Im Extremfall können Sie als Eltern eigenverantwortlich entscheiden, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken.

Kakao

Das Geld für Kakao, Milch, Vanillemilch oder Erdbeermilch wird in der Regel für vier Wochen eingesammelt. Die Kinder erhalten eine schriftliche Mitteilung vom Hausmeister, Herrn Overkamp, wann und wie viel Geld zu zahlen ist.

Klassenfahrten

Jede Klasse unternimmt im dritten oder vierten Schuljahr eine dreitägige Klassenfahrt. Über Planung, Kosten und Verlauf informiert die Klassenlehrerin die Eltern rechtzeitig.

Kopfläuse

Kopfläuse können jeden erwischen – trotz bester Körperpflege und täglicher Haarwäsche. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, gelten die folgenden Regeln:

-       die Kinder dürfen die Schule erst nach einer sachgerechten Behandlung mit einem geeigneten Mittel wieder betreten,

-       die Eltern müssen gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 lfSG die Schule unverzüglich über den Befall ihres Kindes mit Kopfläusen informieren.

Krankheiten

Sollte Ihr Kind krank sein, so bitten wir Sie, uns dies unverzüglich bis 8.00 Uhr telefonisch oder schriftlich mitzuteilen, damit die Klassenlehrkraft keine „Nachforschungen“ anstellen muss, wo ein fehlendes Kind verbleibt.

Sollte die Erkrankung länger dauern, melden Sie sich bitte spätestens am 3. Tag noch einmal bei uns, damit wir uns gegebenenfalls über die zu Hause zu bearbeitenden Aufgaben austauschen können.

Sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist, geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und der Grund des Fehlens hervorgehen sollte. Als Grund reicht hier auch z.B. „Krankheit“.

Bitte denken Sie daran, falls Ihr Kind die OGS besucht, es auch dort abzumelden (Tel.02856 909888, der Anrufbeantworter wird täglich abgehört! oder mit einer Mail an:  ogsbruenen@kirchenkreis-wesel.net. )

Lernmittelfreiheit

Die Schulbücher Ihrer Kinder werden zentral von der Schule bestellt und den Kindern leihweise zur Verfügung gestellt. Am Ende des Schuljahres sind diese in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, da eine mehrjährige Nutzungsdauer vorgesehen ist. Beschädigte, verschmutzte oder beschriebene Bücher müssen von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Im ersten Jahr wird 2/3, im zweiten ½ und im dritten 1/ 3 des Anschaffungswertes eingefordert.

Arbeitshefte und andere Verbrauchsmaterialien sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen entweder auf eigene Kosten angeschafft werden bzw. werden vom Elternanteil, den Sie für jeweils ein Schuljahr entrichten, gekauft.

Lernzeit

In Schuljahr 2022/23 haben wir versuchsweise Lernzeiten für die Klasse 1 und 2 eingeführt und möchten sie, wenn es stundenplantechnisch möglich ist, auch weiterhin fortführen. In der Lernzeit arbeiten die Kinder an selbstgewählten Aufgaben und vertiefen so ihre Kenntnisse. An den Lernzeit-Tagen entfallen die Hausaufgaben.

Lotsendienst

Seit Jahren werden unsere Dorfkinder vom Elternlotsendienst sicher über die Straßen geleitet. Es gibt 3 Lotsenstellen, und zwar an der Überquerung der B70 in die Bergstraße (Nähe K+K), an der Überquerung der Hamminkelner Str. in den Roggenkamp und an der Überquerung der Bergstraße zur Schule. Aufgrund sinkender Lotsenzahlen werden nicht mehr zwingend alle Lotsenstellen zu jedem Unterrichtsende besetzt. Um diesen Lotsendienst auch weiterhin in bewährter Form gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich so viele Eltern wie möglich daran beteiligen. Deshalb freuen wir uns über jede Mithilfe!

Nachmittagsbetreuung

Wir sind eine Offene Ganztagsschule. Das heißt, dass Ihre Kinder bis 16 Uhr betreut werden können. Dieses Angebot ist kostenpflichtig, die Kosten sind einkommensabhängig gestaffelt. In der OGS nehmen die Kinder eine kostenpflichtige warme Mahlzeit ein und erledigen vor der Spielzeit und den unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften ihre Hausaufgaben.

Ordnung

Ordnung muss sein! Bitte versehen Sie die geliehenen Schulbücher innerhalb der ersten Woche mit einem Schutzumschlag und dem Namen Ihres Kindes. Kennzeichnen Sie auch das restliche Material – soweit möglich – mit dem Namen.

Schoolfox

Unsere Elterninformationen geben wir hauptsächlich in digitaler Form heraus, aktuell über die Info-App notyz, ab dem Schuljahr 2023/24 mit  School-Fox.

Schulbusse

Die Schulbusse fahren täglich zu Beginn und zum Ende des Schulvormittages. Wichtig ist, dass Sie als Eltern Ihr Kind auf das Einhalten der Schulbusregeln hinweisen! Achten Sie auch beim Einsteigen bei der Hinfahrt auf ein ruhiges und ordentliches Einsteigen!

Schulhund

Wir arbeiten mit der hundegestützten Pädagogik, d.h. drei ausgebildete Schulhunde arbeiten als tierische Helfer im Unterricht mit. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer Hundehaarallergie leiden sollte. Vor dem konkreten Einsatz in der betreffenden Klasse erhalten Sie zusätzlich eine gesonderte Information.

Schultasche

Damit die Schultasche Ihres Kindes nicht zu schwer wird, bieten wir den Schülern und Schülerinnen an, die Fächer in den Klassenräumen zu nutzen. In diesen Fächern können die verschiedenen Unterrichtsmaterialien wie Farbkasten, Zeichenblock u.a. und nicht benötigte Schulbücher und Hefte aufbewahrt werden.  

Sozialtraining

Die ersten und zweiten Klassen werden wöchentlich von LUBO aus dem All besucht, mit dem sie den Umgang miteinander trainieren.

Sportunterricht

Die Sportlehrkräfte der Hermann – Landwehr – Schule bitten Sie dringend darum, darauf zu achten, dass aus Sicherheitsgründen das Tragen von Schmuck in den Sport- und Schwimmstunden nicht gestattet ist. Ohrringe müssen ggf. mit einem Pflaster abgeklebt werden.

Bei Unfällen, die durch das Tragen von Schmuck entstehen, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Auch werden evtl. Schäden an den o.g. Gegenständen, die während des Sportunterrichts entstehen, von den Versicherungen nicht anerkannt.

Lange Haare müssen beim Sport- und Schwimmunterricht zusammengebunden sein (keine Haarspange und Haarreifen).

Alle Kinder, die aufgrund einer Sehschwäche nicht ohne Brille am Sportunterricht teilnehmen können, benötigen eine Sportbrille, da normale Brillen ein zu großes Risiko bedeuten. Das Tragen von Sportkleidung und Turnschuhen mit heller Sohle ist selbstverständlich.

Unfall

Bei einem Schulunfall werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt.

Für Ihr Kind besteht ab Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie den Schul- und den Heimweg einschließt. War ein Arztbesuch aufgrund eines Schulunfalles notwendig, so müssen unverzüglich die Klassenlehrerin oder die Schulsekretärin informiert werden. Diese füllt eine Unfallmeldung aus, die dann an den Gemeindeunfallversicherungsverband weitergeleitet werden muss.

Kleidung, Fahrräder und andere Wertsachen sind nicht versichert.

Unterrichtszeiten

Ab 7.40 h werden die Kinder auf dem Schulhof betreut.

1. Std.

8.00 Uhr – 8.45 Uhr

2. Std.

8.45 Uhr – 9.30 Uhr

Pause

9.30 Uhr – 10.00 Uhr

3. Std.

10.00 Uhr – 10.45 Uhr

4. Std.

10.45 Uhr – 11.30 Uhr

Pause

11.30 Uhr – 11.50 Uhr

5. Std.

11.50 Uhr – 12.35 Uhr

6. Std.

12.35 Uhr – 13.20 Uhr

Bei Erkrankung der Lehrkraft oder sonstigem Unterrichtsausfall wird Ihr Kind nur nach vorheriger Mitteilung frühestens nach der 4. Stunde nach Hause geschickt.

Waldprojekt

Im Frühjahr besuchen alle Klassen unseren Schulwald in Schermbeck – Uefte. Bei diesem Projekt werden wir tatkräftig unterstützt vom Regionalverband Ruhr. Mitarbeiter erklären und veranschaulichen dort viel Neues und Interessantes zum Thema Wald und seine Tiere.

Witterungsverhältnisse

Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist. Bitte teilen Sie der Schule dieses telefonisch mit.

Über eine allgemeine Entscheidung, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (Straßenglätte, Sturm…) der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfällt, werden Sie über den Rundfunk, die Presse oder - falls möglich - auch durch die Schule so früh wie möglich informiert. Auch auf unserer Informations-App werden Sie im Notfall einen diesbezüglichen Eintrag auf der Startseite finden. Ein Anruf bei der Schule erübrigt sich dann.

Sollten Kinder aber aus Unkenntnis dennoch zur Schule kommen, so wird eine Betreuung eingerichtet.

Zeugnisse

Die Kinder des 1. und 2. Schuljahres erhalten nur am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Es enthält Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie über den Leistungsstand und die Fortschritte in den Fächern.

Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Schülerinnen und Schüler am Ende eines jeden Schulhalbjahres ein Zeugnis. Im 3. Schuljahr ist dies eine Kombination aus Noten und Aussagen über die Lernbereiche und Fächer des Unterrichts. Das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres wird durch eine begründete Empfehlung bezüglich der weiterführenden Schulen ergänzt. Diese Zeugnisse können im Rahmen eines Elterngespräches ausführlich erläutert werden.   

 

3 Unsere Schulordnung

Ich verhalte mich so, wie auch ich von den anderen behandelt werden möchte.

Das bedeutet für uns:

  • Wir sind freundlich und höflich zu unserem Gegenüber,Wir gehen friedlich miteinander um
  • Wir halten uns an die „Stopp – Regel“.
  • Wir hören anderen zu.
  • Wir lassen die anderen Kinder ausreden.

 

Im Schulgebäude:

  • Ich achte auf Ordnung im Flur und hänge meine Turnsachen, Jacke  stets an den Haken und stelle die Schuhe dazu.
  • Ich gehe sorgfältig mit allen Sachen um (Toiletten, Türen, Wänden, Bilder)
  • Ich behandele die Gegenstände sorgsam
  • Ich gehe mit den Dingen so um, dass jeder sie nach mir auch gebrauchen kann.
  • Ich spreche leise
  • Ich verhalte mich im Schulgebäude ruhig

Auf dem Schulgelände:

  • Wir spielen miteinander
  • Wir halten uns an die Spiel- und Hofregeln
  • Wir verhalten uns freundlich und lassen alle mitspielen
  • Wir nehmen Rücksicht auf andere beim Klettern und Rennen
  • Wir beachten die „Stopp – Regel“
  • Die Bänke und die Schulhofkante sind unsere Spielbegrenzung
  • Wenn es zum Unterricht schellt, stellen wir uns sofort auf.

Auf dem Schulweg:

  • In der dunklen Jahreszeit tragen wir unsere Leuchtwesten
  • Wenn wir unterwegs sind, gehen wir mit einem Partner und bleiben bei unserer  Gruppe. 

Im Bus:

  • Wir steigen in Ruhe geordnet ein und aus.
  • Wir stehen erst auf, wenn der Bus steht.
  • Wir reden leise.
  • Wir setzen unsere Taschen ab.
  • Die Füße bleiben unten.
  • Wir bleiben sitzen.

Beim Sportunterricht:

Allgemeines:

1. Ich bin ein Teil dieser Klasse und verhalte mich gerecht und fair gegenüber meinen Klassenkameraden!

2. Ich verhalte mich allen gegenüber freundlich!

3. Ich denke immer an meinen Sportbeutel!

Vor der Sportstunde:

4.    Wenn der Lehrer in die Klasse kommt bin ich leise und höre ihm zu!

5.    Ich stelle mich leise mit einem Partner zusammen im Flur auf!

6.    Ich gehe sofort in die Umkleide, ziehe mich leise um und komme in die Halle!

Während der Sportstunde:

7.    Ich verletze Niemanden  und nehme Rücksicht auf meine Mitschüler!

8.    Ich halte mich an die Regeln im Kreis und für die Spiele!

9.    Ich helfe meinen Klassenkameraden beim Auf- und Abbauen!

10. Ich beteilige mich aktiv am Sportunterricht damit es eine tolle Sportstunde wird!

In der Schwimmhalle:

1. Ich achte immer auf die Anweisung der Lehrkraft!

2. Die Schwimmhalle betrete ich nur mit einer Lehrkraft!

3. Ich gehe langsam und halte Abstand zum Beckenrand

4. Ich setze mich um den Beckenrand!

5. Ich rufe nur um Hilfe, wenn ich in Not bin!

6. Als Nichtschwimmer bleibe ich im Nichtschwimmerbereich und achte auf die rote Trennkette!

7. Ich tauche niemanden unter, schubse ihn oder spritze ihn nass!

8. Ich melde mich bei der Lehrkraft ab, wenn ich zur Toilette muss!

9. Auf ein Signal komme ich sofort aus dem Wasser und setze mich an den Rand des Beckens!

10. Vor und nach dem Schwimmen dusche ich!

Aufgaben der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz

Aufgaben der Schulpflegschaft

 

Das Kultusministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz über die Mitwirkung im Schulwesen, das sog. Schulmitwirkungsgesetz, erlassen. Darin ist unter anderem die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten geregelt.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt für die Dauer eines Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Sitzungen der Schulpflegschaft finden in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres statt. Der Schulleiter/in und/oder sein/e Vertreter/in nehmen/nimmt daran teil.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit und unterstützt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. In ihr beraten und entscheiden Eltern und Lehrer gemeinsam über grundsätzliche Angelegenheiten, die die Schule insgesamt sowie die Zusammenarbeit mit Schulträger, Behörden, örtlichen Verbänden sowie das Miteinander zwischen Schülern, Lehrern und Eltern betreffen.