Schul-ABC

mit diesem kleinen Schul-ABC möchten wir Sie und Ihre Kinder herzlich in der Hermann – Landwehr-Schule Brünen willkommen heißen. Da Ihre eigene Grundschulzeit schon einige Jahre zurückliegt und sich in dieser Zeit sehr viel im Schulleben sowohl in pädagogischer als auch in organisatorischer Hinsicht verändert hat, möchten wir Ihnen einige hilfreiche Hinweise an die Hand geben.

Stand April 2025


Adressenänderung
Vor der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer abgegeben. Sollte sich an diesen Daten etwas ändern, so bitten wir Sie, uns dies sofort mitzuteilen. Hierfür ist es wichtig, dass die Klassenlehrerin die geänderten Daten bekommt, damit sie den Eintrag im Klassenbuch aktualisieren kann. Ferner sollte das Schulsekretariat darüber informiert werden, damit eine Änderung der Schülerakte erfolgen kann.


Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. Beläuft sich eine Beurlaubung auf einen Tag, kann diese von der Klassenlehrerin genehmigt werden. Eine Beurlaubung von zwei und mehr Tagen muss bei der Schulleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nicht zulässig. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung einer solchen Beurlaubung zustimmen. Anträge auf Beurlaubung sind rechtzeitig vorher schriftlich zu stellen.


Datenschutz
Aus Gründen des Datenschutzes werden keine Klassen- bzw. Einzelfotos mehr ohne Ihre vorherige schriftliche Einverständniserklärung gemacht. Persönliche Daten werden per EDV nur zu schulischen Zwecken gespeichert und verarbeitet, dazu gehört auch z.B. der Kontakt zum Schulträger und zum Gesundheitsamt. Auf keinen Fall werden die Daten an Dritte weitergegeben. 


Elternabend
Am Anfang des Schuljahres sowie bei Bedarf am Anfang des 2. Halbjahres findet ein Elternabend statt, wir freuen uns über Ihre Teilnahme.


Elternsprechtage
Jährlich finden zwei Elternsprechtage statt, an denen Sie als Eltern die Möglichkeit haben, mit den Lehrkräften Ihres Kindes zu sprechen. Unter Berücksichtigung von Terminwünschen sind Gespräche von 10–15-minütiger Dauer möglich. Einzelgespräche mit den Lehrkräften können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage jederzeit vereinbart werden. Hierfür sprechen Sie bitte die Klassenlehrkraft an.


Elterntaxi
Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, bitten wir Sie sehr herzlich, dafür die Parkplätze an der Verbandssparkasse oder am K&K-Markt zu benutzen, da der Lehrerparkplatz sehr unübersichtlich ist und es hier immer wieder zu äußerst brenzligen Situationen kommt.  Auf jeden Fall muss die Feuerwehrzufahrt zum Schulhof frei bleiben!


Förderverein
Der seit vielen Jahren bestehende Förderverein unterstützt die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz. Diese Initiative ermöglicht Aktionen und Anschaffungen, die ohne konkrete Hilfestellung nicht möglich wären. Mitgliedsanträge erhalten Sie im Internet, in der Schule oder bei den Mitgliedern des Fördervereins.
 
Foto- und Videoverbot auf dem Schulgelände
Die Schulleitung ist per Verordnung verpflichtet, für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder sowie deren Eltern zu sorgen. Hinzu kommt die datenschutzrechtliche Verantwortung für ausgehangene Unterrichtsergebnisse oder Organisationslisten.
In Wahrnehmung dieser Verantwortung spricht die Schulleiterin hiermit als Hausherrin ein allgemeines Fotografier- und Videoverbot aus.
Zu besonderen Anlässen wie Einschulungsfeiern, Abschlussfeiern oder Schulfesten achten Sie bitte darauf, dass Sie nur Ihr eigenes Kind fotografieren. Falls Sie Ihr Kind mit Freunden fotografieren möchten, müssen Sie dies vorher mit den betroffenen Eltern absprechen. 


Fundsachen
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegen gelassen hat, werden vom Hausmeister gesammelt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese Fundsachen zu sichten und abzuholen. Auch an den Elternsprechtagen haben Sie noch einmal Gelegenheit, die Sachen Ihres Kindes mitzunehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine Wertsachen oder größere Geldbeträge mit in die Schule nimmt.


Geschenke
Wir wissen, dass es immer gut gemeint ist, aber das Schulpersonal darf keine Geschenke annehmen. Erlaubt sind lediglich kleine, symbolische Geschenke mit einem sehr geringfügigen Wert. Um die Annahme nicht verweigern zu müssen bitten wir daher dringend, dies zu beachten.


Gesundes Frühstück
Lernen ist anstrengend! Bitte sorgen Sie für ein gesundes, abwechslungsreiches, nicht zu umfangreiches Frühstück.


Handy- und Smartwatchnutzung
Bei der schulischen Handy- und Smartwatchnutzung gilt grundsätzlich, dass private digitale Geräte, die Ton- und/oder Bildaufnahmen machen können, während des Unterrichts nicht erlaubt sind.
Ebenso sind wir der Meinung, dass kein Kind während der Unterrichts- und OGS-Zeit Nachrichten versenden oder erhalten sollte.
Deshalb hat die Schulkonferenz beschlossen, dass die Handys und Smartwatches Ihrer Kinder entweder bis zum Nachmittag zu Hause oder ausgeschaltet in der Schultasche bleiben. Einige Uhren besitzen auch einen „Schul-Modus“, der fast sämtliche Funktionen der Smartwatch sperrt. In diesem Fall muss diese Sperre bis nach Schulschluss aktiviert sein.


Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. Für die Klassen 1 und 2 sind rechtlich ca. 30 Minuten pro Tag vorgesehen. Da wir aber zurzeit zusätzliche Stunden für eine Lernzeit in Klasse 1 und 2 vorhalten, die Kinder also zusätzlich arbeiten, ist die Hausaufgabenzeit für diese Klassen bei uns auf 15 Minuten täglich reduziert. In den Klassen 3 und 4 sollten ca. 45 Minuten pro Tag nicht überschritten werden. Freitags gibt es eine reduzierte Lesehausaufgabe. Diese wird kontrolliert.
Hausaufgaben sollten regelmäßig und vollständig erstellt werden. Hat Ihr Kind dabei Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer oder schreiben Sie eine Notiz ins Heft.


Hitzefrei
Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung, ob Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius um 10.00 Uhr auszugehen. Grundschüler dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden, d.h., Unterrichtsausfall wird mindestens einen Tag vorher angekündigt.


Homepage
Viele Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.grundschule-bruenen.de.


iPads
Ab dem Schuljahr 2023/24 haben alle Dritt- und Viertklässler die Möglichkeit, ein personalisiertes iPad über die Schule von der Stadt Hamminkeln zu erhalten.
Die Erst- und Zweitklässler arbeiten im Unterricht mit den iPads aus unserem Medienkoffer.  


Jekits
Wir sind eine Jekits-Schule. Das heißt, in Zusammenarbeit mit der Musikschule Hamminkeln lernen die Kinder im 1. Schuljahr Musikinstrumente kennen. Diese können sie, wenn gewünscht, ab dem 2. Schuljahr im Anschluss an den Unterricht in unserem Schulgebäude erlernen.  


Katastrophenfall
Im Falle einer Katastrophe (Wetter, etc.) werden wir Informationen, die die Schule betreffen, auf unserer Informations – App veröffentlichen. Im Extremfall können Sie als Eltern eigenverantwortlich entscheiden, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken.


Kakao
Das Geld für Kakao, Milch, Vanillemilch oder Erdbeermilch wird in der Regel für vier Wochen eingesammelt. Die Kinder erhalten eine schriftliche Mitteilung vom Hausmeister, Herrn Overkamp, wann und wie viel Geld zu zahlen ist.


Klassenfahrten
Jede Klasse unternimmt im dritten oder vierten Schuljahr eine dreitägige Klassenfahrt. Über Planung, Kosten und Verlauf informiert die Klassenlehrkraft die Eltern rechtzeitig.


Kopfläuse
Kopfläuse können jeden erwischen – trotz bester Körperpflege und täglicher Haarwäsche. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, gelten die folgenden Regeln:
–     Die Eltern müssen gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 lfSG die Schule unverzüglich über den Befall ihres Kindes mit Kopfläusen informieren.  
Die Kinder dürfen die Schule erst nach einer sachgerechten Behandlung mit einem geeigneten Mittel wieder betreten. Diese Behandlung muss schriftlich bestätigt werden. Den Vordruck hierfür finden Sie unter „news“ in SchoolFox.


Krankheiten
Sollte Ihr Kind krank sein, so bitten wir Sie, es bis 8.00 Uhr über SchoolFox zu entschuldigen, damit die Klassenlehrkraft keine „Nachforschungen“ über ein fehlendes Kind anstellen muss. Kinder, die nach 8 Uhr entschuldigt werden, gelten als unentschuldigt. Sollte ihr Kind ansteckende Krankheiten haben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber kurz in einer gesonderten Nachricht.
Sollte die Erkrankung länger dauern, melden Sie sich bitte spätestens am 3. Tag noch einmal bei uns, damit wir uns gegebenenfalls über die zu Hause zu bearbeitenden Aufgaben austauschen können.
Sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist, geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und der Grund des Fehlens hervorgehen sollte. Als Grund reicht hier auch z.B. „Krankheit“.
Bitte denken Sie daran, falls Ihr Kind die OGS besucht, es auch in der OGS – Gruppe bei SchoolFox abzumelden.


Lernmittelfreiheit
Die Schulbücher Ihrer Kinder werden zentral von der Schule bestellt und den Kindern leihweise zur Verfügung gestellt. Am Ende des Schuljahres sind diese in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, da eine mehrjährige Nutzungsdauer vorgesehen ist. Beschädigte, verschmutzte oder beschriebene Bücher müssen von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Im ersten Jahr wird 2/3, im zweiten 1/2 und im dritten 1/3 des Anschaffungswertes eingefordert.
Arbeitshefte und andere Verbrauchsmaterialien sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und werden vom Elternanteil, den Sie für jeweils ein Schuljahr entrichten, gekauft. Nur kleine zusätzliche Übungsmaterialien müssen – nach Absprache in der Klassenpflegschaft – auf eigene Kosten angeschafft werden.


Lernzeit
Seit dem Schuljahr 2022/23 haben wir Lernzeiten für die Klasse 1 und 2 eingeführt und werden sie, wenn es stundenplantechnisch möglich ist, auch weiterhin fortführen. In der Lernzeit arbeiten die Kinder an selbstgewählten Aufgaben und vertiefen so ihre Kenntnisse. Deshalb gibt es für die Klassen 1 und 2 verkürzte Hausaufgabenzeiten.


Lotsendienst
Seit Jahren werden unsere Dorfkinder vom Elternlotsendienst sicher über die Straßen geleitet. Es gibt 3 Lotsenstellen, und zwar an der Überquerung der B70 in die Bergstraße (Nähe K+K), an der Überquerung der Hamminkelner Str. in den Roggenkamp und an der Überquerung der Bergstraße zur Schule. Aufgrund sinkender Lotsenzahlen werden nicht mehr zwingend alle Lotsenstellen zu jedem Unterrichtsende besetzt. Dieser Lotsendienst kann weiterhin nur in bewährter Form gewährleistet werden, wenn sich so viele Eltern wie möglich daran beteiligen. Deshalb freuen wir uns über jede Mithilfe!


Nachmittagsbetreuung
Wir sind eine Offene Ganztagsschule (OGS), Träger der OGS ist das Diakonische Werk Wesel. In der OGS nehmen die Kinder eine kostenpflichtige warme Mahlzeit ein, erledigen ihre Hausaufgaben und haben die Möglichkeit, neben einer gemeinsamen Spielzeit an unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. Dieses Angebot ist kostenpflichtig, die Kosten sind einkommensabhängig gestaffelt. Die Abholzeit beginnt um 15.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr.


Ordnung
Ordnung muss sein! Bitte versehen Sie die geliehenen Schulbücher innerhalb der ersten Woche mit einem Schutzumschlag und dem Namen Ihres Kindes. Kennzeichnen Sie auch das restliche Material – soweit möglich – mit dem Namen.


Paten
Alle Erstklässler erhalten einen Schülerpaten aus einem höheren Jahrgang.


SchoolFox
Unsere Elterninformationen geben wir hauptsächlich in digitaler Form heraus, das heißt, ab dem Schuljahr 2023/24 mit der Info-App SchoolFox. Sie erhalten von uns Zugangsdaten, mit denen sich beide Erziehungsberechtigten in der App anmelden können.


Schulbusse
Die Schulbusse fahren täglich zu Beginn und zum Ende des Schulvormittages. Bitte weisen Sie als Eltern Ihr Kind auf das Einhalten der Schulbusregeln hin! Achten Sie auch beim Einsteigen bei der Hinfahrt auf ein ruhiges und ordentliches Einsteigen!


Schulhund
Wir arbeiten mit der hundegestützten Pädagogik, d.h. drei ausgebildete Schulhunde arbeiten als tierische Helfer im Unterricht mit. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer Hundehaarallergie leiden sollte. Vor dem konkreten Einsatz in der betreffenden Klasse erhalten Sie zusätzlich eine gesonderte Information.


Schultasche
Damit die Schultasche Ihres Kindes nicht zu schwer wird, bieten wir den Schülern und Schülerinnen an, die Fächer in den Klassenräumen zu nutzen. In diesen Fächern können die verschiedenen Unterrichtsmaterialien wie Farbkasten, Zeichenblock u.a. und nicht benötigte Schulbücher und Hefte aufbewahrt werden.  


Schwimmunterricht
Unsere Kinder gehen im 2. Halbjahr Klasse 2, während des gesamten 3. Schuljahres und im 1. Halbjahr 4 schwimmen.
Wenn irgendwie möglich wäre ein vorheriger Schwimmkurs toll.
In der Winterzeit gilt die Regel, dass die Kinder eine Mütze benötigen, damit sie nicht mit nassen Haaren in der Kälte laufen müssen. 


Sozialtraining
Die ersten und zweiten Klassen werden wöchentlich von LUBO aus dem All besucht, mit dem sie den Umgang miteinander trainieren.


Sportunterricht
Die Sportlehrkräfte der Hermann – Landwehr – Schule weisen darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen das Tragen von Schmuck in den Sport- und Schwimmstunden nicht gestattet ist. Ohrringe müssen ggf. mit einem Pflaster abgeklebt werden. Wir bitten dringend um Ihre Mithilfe zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe.
Bei Unfällen, die durch das Tragen von Schmuck entstehen, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Auch werden evtl. Schäden an den o.g. Gegenständen, die während des Sportunterrichts entstehen, von den Versicherungen nicht anerkannt.
Lange Haare müssen beim Sport- und Schwimmunterricht zusammengebunden sein (keine Haarspange und Haarreifen).
Alle Kinder, die aufgrund einer Sehschwäche nicht ohne Brille am Sportunterricht teilnehmen können, benötigen eine Sportbrille, da normale Brillen ein zu großes Risiko bedeuten.
Das Tragen von Sportkleidung und Turnschuhen mit heller bzw. abriebfester Sohle ist für eine aktive Teilnahme am Unterricht Voraussetzung.


Streitschlichter
Im dritten Schuljahr werden Kinder zu Streitschlichtern ausgebildet und können so als Ansprechpartner bei kleineren Konflikten den Kindern in der Pause zur Seite stehen.


Unfall
Bei einem Schulunfall werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt.
Für Ihr Kind besteht ab Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie den Schul- und den Heimweg einschließt. War ein Arztbesuch aufgrund eines Schulunfalles notwendig, so müssen unverzüglich die Klassenlehrerin oder die Schulsekretärin informiert werden. Diese füllt eine Unfallmeldung aus, die dann an den Gemeindeunfallversicherungsverband weitergeleitet werden muss.
Kleidung, Fahrräder und andere Wertsachen sind nicht versichert.


Unterrichtszeiten
Ab 7.40 h werden die Kinder auf dem Schulhof betreut.
1. Std.
8.00 Uhr – 8.45 Uhr
2. Std.
8.45 Uhr – 9.30 Uhr
Pause
9.30 Uhr – 10.00 Uhr
3. Std.
10.00 Uhr – 10.45 Uhr
4. Std.
10.45 Uhr – 11.30 Uhr
Pause
11.30 Uhr – 11.50 Uhr
5. Std.
11.50 Uhr – 12.35 Uhr
6. Std.
12.35 Uhr – 13.20 Uhr
Bei Erkrankung der Lehrkraft oder sonstigem Unterrichtsausfall wird Ihr Kind nur nach vorheriger Mitteilung frühestens nach der 4. Stunde nach Hause geschickt.
Durch unsere zusätzlichen Lernzeiten endet der Unterricht für alle Klassen täglich um 12.35 h. Nur der 4. Jahrgang hat an einem Tag eine zusätzliche sechste Stunde.


Witterungsverhältnisse
Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist. Bitte teilen Sie der Schule dieses dann über SchoolFox mit.
Über eine allgemeine Entscheidung, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (Straßenglätte, Sturm…) der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfällt, werden Sie über den Rundfunk, die Presse oder – falls möglich – auch durch die Schule so früh wie möglich informiert. Auch auf unserer Informations-App werden Sie im Notfall einen diesbezüglichen Eintrag auf der Startseite finden.
Sollten Kinder aber aus Unkenntnis dennoch zur Schule kommen, so wird eine Betreuung eingerichtet.


Zeugnisse
Die Kinder des 1. und 2. Schuljahres erhalten nur am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Es enthält Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie über den Leistungsstand und die Fortschritte in den Fächern.
Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Schülerinnen und Schüler am Ende eines jeden Schulhalbjahres ein Zeugnis.
Für die Klassen 1 bis 3 sind die Zeugnisse Ankreuzzeugnisse. Im 3. Schuljahr ist dies eine Kombination aus Aussagen über die Lernbereiche und Fächer des Unterrichts und Noten. Das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres wird durch eine begründete Empfehlung bezüglich der weiterführenden Schulen ergänzt. Diese Zeugnisse können im Rahmen eines Elterngespräches ausführlich erläutert werden.


 

In unserem Schul-ABC erfährst du alles Wissenswerte über die Schule, den Tagesablauf und viele andere wichtige Dinge.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehen Ihnen die LehrerInnen und die Schulleitung der Hermann – Landwehr – Schule Brünen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

Sie finden unsere Kontaktdaten hier.